Bilanzgestaltung, Bilanzmanipulation und Bilanzfälschung

Es gilt zunächst immer: Der Grundsatz des Treu und Glaubens ist der Kern aller geschäftlichen Beziehungen! Dennoch ist es geboten, auch Vorsicht walten zu lassen; und dies nicht nur, wenn eine Geschäftsbeziehung neu ist.

Es ist in der Regel nicht so, dass Entscheidungsträger aus purem Egoismus handeln; (Krisen-)Situationen, in die das eigene Unternehmen gerät, können dazu führen, dass man verzweifelt. Dies gilt vor allem dann, wenn es darum geht, die (Familien-)Tradition eines Unternehmens oder die Performance an der Börse zu retten. Not und Verzweiflung macht bekanntermaßen erfinderisch. Dies gilt vereinzelt auch für Bilanzersteller. Gesellt sich neben Verzweiflung auch das nötige Fachwissen und Intelligenz, dieses gezielt einzusetzen, dann kann es dazu kommen, dass rechtliche Rahmenbedingen allzu kreativ interpretiert werden, oder dass gar gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird - es entsteht ein manipulierter Jahresabschluss.

Es muss nicht näher erwähnt werden, dass für eine Rating- oder Bonitätsentscheidung durch den externen Dritten niemals ein im Übermaß gestalteter Jahresabschluss Grundlage sein darf.  

Die Seminarteilnehmer lernen, Möglichkeiten und Grenzen einer Bilanzgestaltung gegenüber Bilanzmanipulationen und  Bilanzfälschungen abzugrenzen, gezielte Fragen zu stellen, sachgerechte Wertungen vorzunehmen und die Qualität von Wirtschaftsprüfungstestaten auf ihren Aussagegehalt hin richtig einzuschätzen. 

Grundlage bilden hierbei sowohl konstruierte Fälle, wie auch Beispiele, die die Praxis lieferte (z.B. Wirecard, Flowtex, ENRON, Beluga, Siemens etc.).